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So ermittelt man die Pflegegrade 1 bis 5

Zunächst müssen wir die Frage klären, warum es verschiedene Pflegegrade gibt.

Ab dem 1. Januar 2017 wurde die Einteilung der verschiedenen Level an Pflegebedürftigkeit reformiert. Die alte Form der Pflegestufen 0 bis 3 wurde in die Pflegegrade 1 bis 5 umgewandelt. Anhand dieser Skala wird bestimmt, welcher pflegerische Aufwand für eine Person die altersbedingt, durch Demenz oder eine physische oder psychische Erkrankung mehr oder weniger nötig wird. Doch nicht nur der Name der Einstufung für Pflegebedürftigkeit wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade geändert und um eine Kategorie erweitert, auch die Parameter zur Errechnung des jeweiligen Pflegegrades wurden erweitert. Waren bei der Beantragung einer Pflegestufe vor allem körperliche Gebrechen von hoher Bedeutung, finden nun in der Skalierung der Pflegegrade auch vermehrt geistige Leiden, wie etwa Demenz- oder Alzheimer-Erkrankungen, Anerkennung. Das führt dazu, dass es für einen an Demenz leidenden Senioren nun leichter ist, eine hohe Bezuschussung zu den Kosten seiner Pflege seitens der Pflegeversicherung zu erhalten.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Möchten Sie für sich oder einen Angehörigen Leistungen aus der Pflegeversicherung geltend machen, müssen Sie dazu selbstverständlich einen Antrag stellen. Teil dieses Antrags ist der Nachweis eines gewissen Pflegegrades. Diesen Nachweis erhalten Sie ebenfalls nur auf Antrag.

Ansprechpartner ist dabei Ihre Krankenversicherung, beziehungsweise die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Der Antrag kann formlos gestellt werden, es besteht also nicht die Pflicht ein bestimmtes Formular auszufüllen, auch wenn einige Krankenkassen darauf pochen. Häufig lassen sich der konkrete Sachverhalt und Ihre Wünsche in einem formlosen Schreiben aber eindrücklicher darstellen. Enthalten sein muss auf jeden Fall die Bitte um Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des Pflegegrades.

Seien Sie sich auch bewusst, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend gezahlt werden. Das bedeutet, solange Sie keinen Antrag auf diese Zuschüsse stellen, haben Sie auch keinen Anspruch darauf, auch wenn die Pflegebedürftigkeit bereits vorliegt und Ihnen dadurch Unkosten entstehen. Die ersten Leistungen erfolgen für den Monat, in dem Sie den dann bewilligten Antrag an Ihre Pflegeversicherung gestellt haben.

Wie ermittelt man die 5 Pflegegrade?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen anderen Gutachter anhand des Neuen Begutachtungs-Assessments (NBA) ermittelt. Auf dieser Skalierung erzielen Sie, beziehungsweise der entsprechende Pflegebedürftige, einen Punktwert zwischen 0 und 100. Je nach Ihrer Punktzahl werden Sie einer der fünf Pflegegraden zugeordnet:

  • 12,5 – 26,5 Punkte: Pflegegrad 1
  • 27 – 47 Punkte: Pflegegrad 2
  • 47,5 – 69,5 Punkte: Pflegegrad 3
  • 70 – 89,5 Punkte: Pflegegrad 4
  • 90 – 100 Punkte:  Pflegegrad 5

Allerdings können auch Pflegebedürftige mit einem „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ den Pflegegrad 5 erlangen, auch wenn sie in der Begutachtung weniger als die eigentlich dazu nötigen 90 Punkte erreichen. Diese Sondereinteilung in den Pflegegrad 5 obliegt der Einschätzung des zuständigen Gutachters.

Bei der Umrechnung einer bereits bestehenden Pflegestufe im Jahr 2016 hatte der Bestandsschutz Gültigkeit, das heißt, Pflegebedürftige konnten durch die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad nicht in ein geringeres Level an Leistungen abrutschen. Pflegebedürftige mit Demenz oder der Alzheimer-Erkrankung werden seit dem 01.01.2017 stärker berücksichtig und haben ebenfalls die Möglichkeit in einem hohen Pflegegrad anerkannt zu werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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