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Sind medizinische Dienstleistungen durch eine Pflegekraft durchführbar?

In der Pflege stellt sich die Frage, ob Hilfs- bzw. Pflegekräfte überhaupt medizinische Dienstleistungen anbieten dürfen? In diesem Bereich gibt es kleine, aber feine Unterschiede, die wir Ihnen im Folgenden aufzeigen und erläutern werden.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und ihre Folgen

Für alle osteuropäischen EU-Beitrittsländer (mit Ausnahme von Kroatien) gilt seit dem 1. Januar 2014 die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Familien mit pflege- bzw. hilfsbedürftigen Menschen ist es damit möglich, sich selbst um eine Pflegekraft aus Osteuropa zu kümmern – auch ohne die Erlaubnis der Agentur für Arbeit. Diese Regelung betrifft seit 2011 auch Slowenien, Ungarn, Tschechien, Estland, Litauen, Lettland und Polen – seit 2014 zusätzlich auch Rumänien und Bulgarien. Bis vor wenigen Jahren waren also direkte Verträge mit den Hilfsarbeitern illegal. Man musste sich an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit wenden und teilweise monatelang warten. Die neue Regelung hat den Arbeitsmarkt in diesem Bereich nun nachhaltig verändert.

Die feine Trennung zu medizinischen Diensten

Hilfs- und Pflegekräfte dürfen keine medizinische Fachpflege anbieten. Die Arbeiten müssen sich auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten und pflegerische Alltagshilfen beschränken. Im Konkreten bedeutet das, dass z.B. die Hilfe beim Anziehen oder bei der Toilette durchaus gestattet ist. Ist ein Angehöriger nicht nur hilfs- sondern eben auch pflegebedürftig, sollte ein ambulanter Pflegedienst für die notwendige medizinische Versorgung beauftragt werden.

Achtung: Auch, wenn Hilfs- bzw. Pflegekräfte in ihrem Heimatland medizinisch fachgerecht ausgebildet wurden, erkennt die Kranken- und Pflegekasse dies nicht an.

Möglichkeiten der Kombination

Um noch mehr Geld zu sparen, ist es auch möglich, dass sich zwei oder mehrere Pflegebedürftige eine Kraft teilen. Dann könnten dementsprechend die anfallenden Kosten aufgeteilt werden. Diese Möglichkeit wird häufig dann in Anspruch genommen, wenn sich eine Familie um mehr als nur einen pflegebedürftigen Menschen kümmern muss. Außerdem wünschen sich viele Angehörigen und auch die Betroffenen selbst, dass man so lange wie möglich im eigenen Heim bleiben kann. Hilfs- bzw. Pflegekräfte können in diesem Fall eine wertvolle Alltagsunterstützung sein, auch wenn sie keine medizinischen Dienstleistungen anbieten dürfen.

Warum ein Pflegedienst Sinn macht

Wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben Sie immer einen qualifizierten Ansprechpartner für entstehende Probleme im Alltag. Rechtlich ist alles geprüft und es gibt keinen weiteren Papierkram zu erledigen. Die Pflege bzw. Hilfe kann sofort anlaufen. Polnische Pflegekräfte dürfen in Deutschland zwar keine medizinischen Dienstleistungen erbringen, haben aber häufig eine qualifizierte Ausbildung. Auch deshalb macht eine solche Lösung oft Sinn. Hilfskräfte dieser Art wissen genau, worauf es im Alltag des Seniors ankommt und können dementsprechend danach handeln.

Großes Leistungsspektrum

Typische Tätigkeiten einer Hilfs- bzw. Pflegekraft sind beispielsweise das An- und Ausziehen, die Körperpflege, Kämmen, Rasieren, Zähne putzen, Duschen, Eincremen, der Toilettengang oder die Inkontinenzversorgung.

Des Weiteren können Behördengänge, Einkäufe, Grundreinigungen, Wäsche- und Bügelarbeiten, die Haustierversorgung, Gartenarbeiten oder die Pflege der Zimmerpflanzen erledigt werden.

Außerdem ist manchmal auch Schneeschippen von Nöten, das Einkochen von Gartenfrüchten oder die Betreuung von Besuchern.

Bedenken Sie auch, dass die Hilfskräfte wertvolle Gesellschaft leisten und wichtige Hilfestellungen geben, um aktiv zu bleiben – z.B. beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Spaziergängen, Sport, bei Ausflügen, Spielen oder sonstigen vitalen Tätigkeiten. Es gibt zahlreiche Senioren, die sehr aktiv sind und etwas erleben möchten. Pflege- und Hilfskräfte können demnach auch bei der Koordination von Reisen und Trips helfen.

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