fbpx

Macht es allen leichter: Das Pflegebett

Durchschnittlich verbringen wir 24 Jahre unserer Lebenszeit im Bett. Wer gesund ist, krabbelt gerne unter die Decke. Das Bett ist ein Ort zum Träumen, Erholen und Entspannen. Je älter wir werden, desto mehr verändert sich der Nutzen. Für viele Senioren ist das Bett ein zentraler Lebensraum, den sie nicht mehr verlassen können. Weder eine „normale“ Matratze noch ein exklusives Boxspringbett werden den Anforderungen dann gerecht – sowohl für die Bettlägerigen wie für die Pflegenden.

Inhalt

  • Pflegebetten: Diese Varianten gibt es
  • Gibt es einen Zuschuss zum Pflegebett?
  • Leihen oder kaufen? Das muss jeder individuell entschieden

Pflegebetten gibt es passend zur Lebenssituation

Das Bett ist ein besonderer Ort: Hier ist man ganz bei sich oder genießt gemeinsame Zeit – auch als Senioren. Darum fällt es älteren Menschen schwer, im Schlafzimmer eine Veränderung vorzunehmen. Diese Bastion der Gemütlichkeit soll der Funktion weichen? Wohl kaum ein Möbel drückt so deutlich aus, dass der letzte Abschnitt des Lebens begonnen hat.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, kann innere Ablehnung abbauen. Und vor allem hilft das funktionale Bett den pflegenden Personen. Bücken, heben, drehen: Alles wird mit einem verstellbaren Bett leichter. Speziell pflegende Angehörige müssen auf ihre Gesundheit achten. Dieses Argument sollte doch überzeugen …

Diese Varianten an Pflegebetten gibt es – eine Auswahl:

  • Der Pflege-Einlegerahmenwandelt das vorhandene Bett funktional um: Oberkörper und Beine können angewinkelt, die gesamte Liegefläche angehoben werden. Es ist möglich den Einlegerahmen in einem Einzel- als auch in einem Doppelbett zu platzieren.
  • Niederflurbett? Der Laien wundert sich. Müssen Betten nicht hoch sein, damit man sich bei der Pflege nicht bücken muss. Ja und Nein. Niederflurbetten können beides. Für die Schlafsituation ist die Liegefläche ganz niedrig eingestellt. Das ist wichtig für Menschen, die nachts aufstehen und rumlaufen – zum Beispiel die Gruppe der unruhigen Demenzerkrankten. Sie fallen nicht aus dem Bett raus und die Verletzungsgefahr ist vermindert. Für die Versorgung wird die Liegefläche hochgefahren.
  • BeimAufstehbett ist die drehbare Liegefläche zentral. Sie bringt den Liegenden in eine Sitzposition und unterstützt das Aufstehen.
  • Bei langen Liegezeiten kann es am Körper zu offenen stellen kommen – dem Dekubitus. Ein Lagerungsbettunterstützt vollmotorisch die Veränderung der Liegeposition.
  • Schwerlastbettensind für übergewichtige Menschen konzipiert.

Der Markt und die Möglichkeiten sind groß. Für die richtige Wahl ist es wichtig, die Bedürfnisse genau zu kenne. Mit dem Hausarzt sowie Fachleuten für Altenpflege oder aus einem Sanitätshaus lässt sich der Bedarf eingrenzen.

Wie werden Pflegehilfsmittel fürs Bett beantragt?

Arzt und Mitarbeiter von Pflegediensten haben Schlüsselpositionen bei der Beantragung finanzieller Unterstützung zur Anschaffung eines funktionalen Bettes.Übrigens: Krankenbett und Pflegebett sind gleich. Sie unterscheiden sich nur im Wortlaut. Das eine bezahlt die Krankenkasse, das andere die Pflegekasse. So beantragt man die Kostenübernahme:

  • Klären Sie: Wer ist der Kostenträger – Krankenkasse oder Pflegeversicherung?
    Die Beantragung bei der Krankenkasse als technisches Hilfsmittel setzt keinen Pflegegrad voraus. Bei der Pflegekasse muss ein Pflegegrad nachgewiesen werden.
  • Für ein Krankenbett muss der behandelnde Arzt eine Verordnung erstellen mit dem Vermerk „behindertengerechtes Bett“.
  • Hat der Medizinische Dienst der Krankenkasse ein Gutachten erstellt und vermerkt, dass ein Pflegebett erforderlich ist für die Versorgung, kann dies der Pflegeversicherung vorgelegt werden.

Wichtig: Kaufen Sie nicht ein Bett und kümmern sich dann um die Beantragung der Pflegehilfsmittel. Kontaktieren Sie zunächst die Krankenkasse. Falls die ablehnt, wenden Sie sich an die Pflegekasse.

Wer selber kauft, kann selber entscheiden

Nicht jeder hat die finanziellen Mittel für die Anschaffung eines Pflegebettes. Aber man muss wissen, dass ein Bett als technisches Hilfsmittel bzw. als Pflegehilfsmittel eine Leihgabe ist.Wird das Pflegebett nicht mehr gebraucht, geht es an den Lieferanten – in der Regel ein Sanitätshaus – zurück. Das heißt auch: Man muss nehmen, was es gibt. Design, Aktualität und Grad der Abnutzung spielen dann keine Rolle. Der Onlinehandel offeriert eine große Auswahl an Betten, die attraktiv und zugleich bezahlbar sind. Aber: Achten Sie auf die Details und recherchieren Sie Bewertungen. So viel Zeit sollte sein.

Dieser Links hilft:
www.pflege-durch-angehoerige.de

Deutschlandweit
kostenfrei anrufen:

0800 90 90 440


Hauptsitz Leverkusen
+49 214 20 28 9797

E-Mail
Kontaktformular
Facebook


Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr

Bitte bewerten Sie uns: