Informationen zur Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegegraden ab 2025

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Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege beträgt 1.685 EUR.

Der jährliche Leistungsumfang für die Kurzzeitpflege beträgt 1.854 EUR.

Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806 EUR (Anteil Kurzzeitpflege) auf insgesamt 2.491 EUR erhöht werden kann.

Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können also miteinander kombiniert werden, da eine ähnliche Wahlmöglichkeit auch bei der Kurzzeitpflege eingeräumt wird.

Wenn Sie die Leistungsbeträge zusammenlegen, können Sie bis 3.539 EUR / Jahr für die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld ab Januar 2025

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

 

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