Informationen zur Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegegraden ab 2022
Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege beträgt 1.612 EUR.
Der jährliche Leistungsumfang für die Kurzzeitpflege beträgt 1.774 EUR.
Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806 EUR (Anteil Kurzzeitpflege) auf insgesamt 2.418 EUR erhöht werden kann.
Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können also miteinander kombiniert werden, da eine ähnliche Wahlmöglichkeit auch bei der Kurzzeitpflege eingeräumt wird.
Wenn Sie die Leistungsbeträge zusammenlegen, können Sie bis 3.386 EUR / Jahr für die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld ab Januar 2022
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro