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Die Vorsorgevollmacht: Die gute Alternative zur rechtlichen Betreuung

Stellen wir uns doch einmal ein Familienfest der besonderen Art vor. Man feiert nicht den Geburtstag oder die goldene Hochzeit, sondern das gegenseitige Vertrauen. Ort der Feier ist die Kanzlei eines Notars. Hier haben sich Personen zusammengefunden, um die Vorsorgevollmacht zu unterzeichnen. Die Vorsorgevollmacht erteilt man an eine ausgewählte Person im Fall der eigenen Unfähigkeit zu Entscheiden oder zu Handeln. Fehlt so eine Vorsorgevollmacht wird vom Amtgericht eine rechtliche Betreuung eingesetzt – eigene Wünsche können nicht umgesetzt werden, da sie nicht bekannt sind. Darum ist eine Vorsorgevollmacht gut, egal wie alt man ist.

Inhalt

  • Was ist eine Vorsorgevollmacht?
  • Wie kann eine Vorsorgevollmacht formuliert werden?
  • Wer berät und gibt Hilfestellung?

Vorsorgevollmacht: Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter im Willen

Zumeist kommt das Thema Vorsorgevollmacht auf, wenn man älter wird. Die Vorstellung, die geistigen und körperlichen Kräfte würden versagen und man sei nicht mehr in der Lage, selbst persönliche, gesundheitliche oder vermögensrechtliche Angelegenheiten zu regeln. Sicherlich gehören dazu viele Fälle. Allerdings kann diese Notsituation auch in jungen Jahren eintreten.

Die Vorsorgevollmacht ist nicht abhängig vom Alter. Mit der Volljährigkeit endet die Verantwortung der Eltern und wir sind auf uns selbst gestellt.

Fragen Sie sich also: Wer soll für mich handeln und entscheiden, wenn ich dazu nicht in der Lage bin? Erst in dieser Situation greift die Vorsorgevollmacht. Sie kann auf bestimmte Bereiche beschränkt sein und jederzeit inhaltlich geändert oder entzogen werden.

Die Person Ihrer Wahl sollte:

  • Sie und Ihre Wünsche gut kennen.
  • Gut erreichbar und vor Ort sein.
  • Bereits im Kontakt mit Ärzten, Heim und Banken stehen.

Der Vorteil der Vorsorgevollmacht ist der Faktor Zeit. In einer Notsituation kann die bevollmächtigte Person sofort handeln und man muss nicht die Entscheidung des Amtsgerichtes abwarten.

Die Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet sein

Theoretisch ist ein formloses Schreiben rechtswirksam. In der Praxis ist eine Ausfertigung in Schriftform und notariell beglaubigt effektiv. Die Vollmacht erteilende Person muss im Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein. Diese Bereiche können geregelt werden

  • Verträge abschließen, kündigen, begleiten.
  • den Einzug in ein Pflegeheim initiieren und durchführen.
  • persönliche Wünsche mitteilen.
  • finanzielle Angelegenheiten regeln – hier ist oft eine separate Vollmacht für Konto oder Depot der jeweiligen Bank erforderlich.

Legen Sie besonderes Augenmerk auf Angelegenheiten zur Gesundheit und zum Aufenthalt. Hier braucht der Bevollmächtigte das Recht zu entscheiden.

Der Notar berät

Ist die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt, hat sie eine höhere Durchsetzungskraft, falls sie zur Anwendung kommt. Mit einem Notar kann man im persönlichen Gespräch alle Aspekte in Ruhe besprechen.

Mit dem Notar können Sie auch abstimmen, ob

  • mehrere Einzelvollmachten zur Abgrenzung verschiedener Vertretungsbereiche
  • eine Doppelvollmacht zur gegenseitigen Kontrolle

oder

  • eine Ersatzvollmacht als zusätzliche Sicherheit
    sinnvoll ist.

Die Generalvollmacht erscheint praktisch. Mit ihr können direkt und umfänglich alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten geregelt werden. Aber: Sie bedarf des absoluten Vertrauens. Manchmal ist es besser, verschiedene Vollmachten für jeweilige Angelegenheiten aufzusetzen. Diese und andere Fragen wägt der Fachmann oder die Fachfrau mit ihnen ab. Die Vorsorgevollmacht sollte im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt sein.

Dieser Blogbeitrag gibt Anregungen und kann nicht alle Aspekte zum Thema Vorsorgevollmacht erschöpfend darstellen. Gute Hinweise gibt es hier:

Vorsorgevollmacht erklärt in leichter Sprache
www.bmjv.de

Zentrales Vorsorgeregister
www.vorsorgeregister.de

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