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Die Patientenverfügung: Stärkt den eigenen Willen – hilft Ärzten wie Angehörigen

Seit September 2009  gibt es die Patientenverfügung. Eine schriftliche Willenserklärung für den Fall, dass man seinen Willen eben nicht mehr selber erklären kann. Es gibt viele, sehr viele Infos zu diesem Thema. Und eigentlich mag man sich damit ja auch nicht gerne beschäftigen. Trotzdem sollte bei Erscheinen dieses Beitrags die erste Dekade dieser gesetzlichen Regelung nicht unbedingt gefeiert, aber doch gewürdigt werden. Die Patentenverfügung hilft vor allem Ärzten und Angehörigen in einer belastenden Situation, nicht nur angemessen, sondern auch im Sinn der betroffenen Person zu handeln.

Inhalt

  • Was ist eine Patientenverfügung?
  • Wie kann eine Patientenverfügung formuliert werden?
  • In welcher Form ist die Patientenverfügung rechtsgültig?
  • Wer berät und gibt Hilfestellung?
  • Warum ist die Patientenverfügung für jede Altersgruppe sinnvoll?

 Patientenverfügung: Die vorsorgliche Erklärung des Willens

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt im Mai 2019 auf seiner Website: „Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.“

Die Situation: Durch plötzliche oder chronische Erkrankung ist der Betroffene selber nicht mehr in der Lage, seiner Behandlung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Eine schreckliche Vorstellung, die aber täglich Realität wird. Mit der Patientenverfügung transferiert man seinen eigenen Willen in die Phase der Entscheidungsunfähigkeit.

Und sie leistet noch mehr: Die Angehörigen werden entlastet. Man könnte sagen: Mein Sohn oder meine Tochter wird das schon richtig machen – über künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder Organspende mit den Ärzten entscheiden. Welche eine Bürde!

Ärzte sind verpflichtet, das Leben zu erhalten. Die Technik schreitet weiter fort und gibt Medizinern immer mehr Möglichkeiten das Leben eines Schwerstkranken zu verlängern. Sie haben insofern einen Leitfaden für diese bedrückende Situation, der den Angehörigen fehlt. Wer seine Familie oder Freunde liebt, setzt solch eine Patientenverfügung auf.

Klar sagen, was man will

Seit Juli 2016 sind allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht mehr ausreichend. In der Patientenverfügung sollten konkrete Anweisungen für Mediziner beispielsweise zu

  • künstlicher Ernährung
  • künstlicher Beatmung
  • Schmerzbehandlung
  • Wiederbelebung
  • Organspende

fixiert werden.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt Textbausteine digital zur Verfügung. Das sind Anregungen für die individuelle Formulierung einer Patientenverfügung.
https://www.bmjv.de

… Unterschrift nicht vergessen

Als Dokument alleine macht die Patientenverfügung wenig Sinn. Wer seinen Willen über die medizinische Behandlung nicht mehr selber ausdrücken kann, braucht eine Vertreterin oder einen Vertreter. Diese Person stimmt mit den Medizinern das weitere Vorgehen ab. Dafür muss sie ermächtigt sein und dafür gibt es die Vorsorgevollmacht.

Es wirkt schlicht, aber die Patientenverfügung braucht

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Datum und Unterschrift.

Eine handschriftliche Form für das komplette Dokument ist nicht zu empfehlen. Die Patentenverfügung sollte gut lesbar sein und darum mit dem Computer geschrieben werden. Allerdings verleihen ein paar persönliche Zeilen dem eigenen Willen glaubhaft Ausdruck. Es ist möglich, diese dem Dokument beizufügen.

Die Patentenverfügung kann jederzeit formlos – auch mündlich – widerrufen werden, falls der Aussteller einwilligungsfähig ist. So verhält es sich auch bei Änderungen.

Die Patientenverfügung nicht alleine verfassen

Die Patientenverfügung ist so individuell wie ein Leben! Sie orientiert sich an der körperlichen Entwicklung und an der persönlichen Haltung zu ethischen Fragen. Vordrucke aus dem Schreibwarenladen oder Downloads werden dem nicht gerecht.

Im Gespräch mit dem Hausarzt, Vertretern einer karitativen Einrichtung oder einem Notar können konkrete Anweisungen erarbeitet werden. Das ist ein Lesen, Hinterfragen und Entscheiden. Vor allem der Arzt hat den Überblick, welche Behandlungsmethoden- oder möglichkeiten es aktuell gibt. In Abständen kann man beim Arzt nachfragen, ob eine Anpassung der Patientenverfügung Sinn macht.

Auch junge Menschen sind gefragt

Kinder bleiben Kinder – heißt es so schön. Aber mit der Volljährigkeit endet die Zuständigkeit der Eltern in oben beschriebenen Situationen. Nach einem schweren Unfall sind die Ärzte nicht automatisch befugt den Eltern des volljährigen Kindes Auskunft zu erteilen, geschweige denn weitere Behandlungen mit ihnen abzustimmen.

Das Thema Patientenverfügung geht alle an. Vielleicht lässt sich die gesamte Familie dazu beim Arzt oder Notar beraten. Sicherlich keine leichte Situation. Aber man hat darüber gesprochen und hinterher ist einiges klarer.

Man sollte im Blick haben, dass eine professionelle Beratung Geld kosten kann. Beim Gesprächspartner sollte das Honorar abgeklärt werden.

Sind alle Punkte geklärt und formuliert, muss der Arzt oder das Krankenhaus auch von der Patientenverfügung im Ernstfall wissen. Sie ist am besten mit anderen Dokumenten in einem „Notfallordern“ hinterlegt. Außerdem sollte die bevollmächtigte Person eine Kopie der Patentenverfügung haben. Man kann sie auch gegen Gebühr hinterlegen beim Roten Kreuz oder bei der Bundeszentralstelle des Humanistischen Verbandes.

Dieser Blogbeitrag gibt Anregungen und kann nicht alle Aspekte zum Thema Patientenverfügung erschöpfend darstellen.
Gute Hinweise gibt es hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de

https://www.caritas.de

https://www.ndr.de

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