Leistungen der Alltagsbetreuung in Ihrem Zuhause
Wir bieten Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um den Alltag in Ihrem Zuhause einfacher und angenehmer zu gestalten. Unsere Gatzke & Kiziok Alltagsbetreuung richtet sich an Senioren, allgemein hilfsbedürftige Personen und Schwangere im Raum Leverkusen, die eine individuelle und einfühlsame Betreuung suchen. Wir verstehen, dass jeder Mensch einzigartige Bedürfnisse hat, und deshalb passen wir unsere Leistungen der Alltagsbegleitung flexibel an Ihre persönlichen Anforderungen an. Ob es um die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, die Organisation von Terminen oder einfach um Gesellschaft geht – unser engagiertes Team steht Ihnen zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohlfühlen und die Lebensqualität genießen können, die Sie verdienen.
Haushaltshilfe / Alltagsbegleiter
Betreuung demenziell erkrankter Personen
Freizeitgestaltung
Tägliche Hygiene
Alltagsbetreuung / Alltagsbegleiter für Schwangere
Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft aufgrund gesundheitlicher Probleme Hilfe im Alltag benötigen, stehen wir Ihnen zur Seite. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Dieser Anspruch ist im § 38 SGB V festgelegt. Eine Haushaltshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn die Person, die normalerweise den Haushalt führt, dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme auftreten, die die gewohnte Haushaltsführung beeinträchtigen.
Häusliche Nachtbetreuung (individuell nach vorheriger Absprache)
Entlastungsleistungen / Unterstützungsleistungen / Betreuungsleistungen
Entlastungs- und Betreuungsleistungen bieten zusätzliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Unsere Alltagsbetreuer übernehmen für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben, damit die Pflegebedürftigen gut betreut sind und die Angehörigen Zeit haben, neue Energie zu schöpfen.
Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI. Diese Leistungen dienen der Unterstützung im Alltag und der Entlastung pflegender Angehöriger.
Sollte der Betrag von 125 Euro nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen umzuwandeln, um zusätzliche Entlastungsleistungen zu finanzieren. Dies ist sinnvoll, wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig für die Pflege genutzt werden. Für die Umwandlung ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Es ist wichtig, zwischen Betreuungs- und Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1 und dem Pflegegeld zu unterscheiden. Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gewährt, ausgezahlt von der Pflegekasse.
Was geschieht mit nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen?
Falls Sie die monatlichen 125 Euro nicht vollständig nutzen, kann der verbleibende Betrag in den folgenden Monaten und sogar ins nächste Jahr übertragen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht genutzte Entlastungs- und Betreuungsleistungen am 30. Juni des Folgejahres verfallen.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine von der Pflegeversicherung finanzierte Leistung. Sie greift, wenn die reguläre private Pflegeperson, zum Beispiel ein pflegender Angehöriger, vorübergehend ausfällt und sich nicht um den Pflegebedürftigen kümmern kann. Dies kann bei kurzzeitiger Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson der Fall sein. In solchen Situationen müssen alternative Pflegelösungen gefunden werden.
Zu diesen Aufgaben zählen unter anderem:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Einsatz eines Pflegedienstes. Hierfür ist ein vorheriger Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich.
Auch die Kosten für die Alltagsbetreuung können im Rahmen der Verhinderungspflege übernommen werden. Für eine individuelle Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie Verhinderungspflege benötigen, können Sie diese bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse gewährt Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr.
Pflegebedürftige erhalten unabhängig von ihrem Pflegegrad bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für diese Leistung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Anteil der Kurzzeitpflege (806,-€/Kalenderjahr) zu nutzen, wodurch sich der verfügbare Betrag auf bis zu 2.418 Euro erhöhen kann. Diese Regelung ermöglicht Ihnen für die Alltagsassistenz / Hilfe im Alltag eine flexible und bedarfsgerechte Nutzung der Pflegeleistungen, um vorübergehende Engpässe in der Pflege zu überbrücken.
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