Kosten einer 24-Stunden-Betreuung Sie zahlen nur das, was Sie wirklich benötigen
Wir passen unsere Dienstleistungen Ihren individuellen Bedürfnissen an. Somit sind die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Um Ihnen ein realistisches, bedarfsgerechtes Angebot anbieten zu können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Im persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir für Sie ein individuelles Betreuungskonzept, das auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist und informieren Sie ausführlich über das Dienstleistungsverhältnis mit der entsprechenden Betreuungskraft.
Selbstständige Betreuungskraft / Haushaltshilfe
Die Betreuungskraft erbringt ihre Leistung auf eigene Rechnung und ist gewerblich in Deutschland oder Polen gemeldet. Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen der Betreuungskraft und der zu betreuenden Person (bzw. dem Privathaushalt) geschlossen.
Die monatliche Investition für Ihr individuelles Betreuungskonzept beginnt je nach Betreuungsaufwand und Anforderung ab 2.390,-€ incl. MwSt. (diese Angaben entsprechen einem 30-Tage-Monat).
Die Erstattungen für Verhinderungspflege + Anteil Kurzzeitpflege (insgesamt 2.418,-€ / Jahr möglich) und Pflegegraden, die Ihre monatliche Investition mindern, sind noch nicht berücksichtigt.
Die Transferkosten (z.B. Polen – Deutschland – Polen) in Höhe von € 250,- werden dem Dienstleister/der Betreuungskraft bei der Abreise (mind. 42 Tage = 6 Wochen oder länger, ansonsten anteilig, bei im Vorfeld geplanten Kurzeinsätzen in voller Höhe) erstattet. Die überwiegende Anzahl der Betreuungskräfte bleibt ca. 8 Wochen im Einsatz.
In einem persönlichen Beratungsgespräch werden wir Ihnen unter Einbeziehung aller „Eckdaten“ Ihre exakte monatliche Investition klar und nachvollziehbar aufzeigen.
Da wir nicht mit Partneragenturen und Zwischenvermittlern zusammenarbeiten, entstehen für Sie keine zusätzlichen „versteckten Kosten“. Bei uns bekommen Sie „alles aus einer Hand“.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen einen Beratungstermin vereinbaren können.
Informationen zur Verhinderungspflege und zu Pflegegraden ab 2022