Kann ich die Kosten einer 24 Stunden Betreuung steuerlich geltend machen?
Ja. Kosten für Pflege und Betreuungsleistungen im eigenen Haushalt können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden, maximal 4.000 Euro ...
