Auch nachts kann es vorkommen, dass eine betreute Person Unterstützung benötigt. Deshalb besprechen wir bereits vor der Vermittlung, ob und in welchem Umfang regelmäßig nächtliche Hilfe erforderlich ist.
Gelegentliche Unterstützung in der Nacht kann Bestandteil einer Betreuungssituation sein. Eine Betreuungskraft kann jedoch nicht dauerhaft nachts im Einsatz sein und gleichzeitig tagsüber die Betreuung übernehmen. Ausreichende Ruhe und Erholungszeiten müssen gewährleistet sein.
Gerade bei Erkrankungen, Unruhe in der Nacht oder einem veränderten Tag-Nacht-Rhythmus ist es deshalb wichtig, den tatsächlichen Bedarf möglichst genau zu kennen.
So können wir bereits bei der Auswahl einschätzen, welche Betreuungssituation vorliegt und welche Betreuungskraft dafür geeignet ist.
