Die Betreuungskraft kann bei vielen Tätigkeiten der täglichen Körperpflege unterstützen. Dazu gehören je nach individuellem Bedarf beispielsweise:
- Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
- Unterstützung beim An und Auskleiden
- Hilfe beim Toilettengang
- Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung bei der Mobilität im Alltag
Welche Hilfe tatsächlich benötigt wird, erfassen wir vor der Vermittlung gemeinsam mit der Familie.
Wichtig ist die Abgrenzung zur medizinischen Behandlungspflege. Medizinische Maßnahmen gehören nicht zu den Aufgaben der Betreuungskraft. Sind solche Leistungen erforderlich, müssen sie durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte beziehungsweise einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
