Eine 24 Stunden Betreuungskraft darf keine medizinische oder behandlungspflegerische Versorgung übernehmen. Sind solche Maßnahmen erforderlich, müssen sie von entsprechend qualifizierten Fachkräften beziehungsweise einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Injektionen
- Blutzuckermessungen
- medizinische Kompressionsstrümpfe anziehen
- Medikamente stellen oder verabreichen
- Katheterversorgung am Körper
- Bedienung bestimmter medizinischer Geräte
Die Betreuungskraft übernimmt dagegen die vereinbarte Unterstützung im Alltag, bei der Grundversorgung, im Haushalt und bei der persönlichen Betreuung. 24 Stunden Betreuungskraft und ambulanter Pflegedienst übernehmen dadurch unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Versorgung.
